1. Allgemeines 

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsbeziehungen zwischen uns (Lieferant) und dem Besteller, sofern nicht ausdrücklich in schriftlicher Form etwas anderes vereinbart worden ist. Dies gilt bei laufenden Geschäftsverbindungen auch im Falle eines fernschriftlichen oder telefonischen Vertragsabschlusses. Unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen widersprechen den Bedingungen unseres Vertragspartners und finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäft keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden. Sollte eine dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.

 

2. Angebote

 Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabsprachen und Zusicherungen, sowie Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte, Kataloge und von uns herausgegebene Publikationen sind nur annähernd und ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung unverbindlich. Änderungen, Abweichungen insbesondere bei technischen Angaben bleiben vorbehalten. Der Liefergegenstand gemäß Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN, EN-Normen oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig. Für das Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und dergleichen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Diese dürfen nicht weitergereicht werden, mit Ausnahme unserer ausdrücklichen Zustimmung. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

 

3. Auftragsbestätigung 

Der Inhalt des Auftrages über Preis, Umfang und Gegenstand des zu liefernden Produktes oder Dienstleistung, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, die auf Wunsch zu gesandt wird. Der Vertrag kommt erst in Verbindung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die ateb.

 

4. Lieferzeit 

Die Lieferzeit beginnt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung. Sollte es zu Umständen der Änderung des Leistungsgegenstandes durch den Besteller kommen, so kann sich der Liefertermin verschieben, ohne dass der Auftragnehmer in Verzug gerät. Teillieferungen sind zulässig. Von uns angegebene Lieferfristen und -termine sind unverbindlich. Die Lieferung wie auch die Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners, und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager oder Werk. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskampf, Mangel an Personal oder Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Zulieferern eintreten), berechtigen uns, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

 

5. Preise

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Aufträge mit einem Netto-Warenwert unter 1.500 € liefern wir ab Lager, Aufträge über 25,- € werden ohne Mindermengenzuschlag von 10,- € berechnet. Produkte, die der aktuellen Tagespreise unterliegen, sind freibleibend und müssen bei Anfrage aktualisiert werden, ansonsten behalten wir uns vor, bei Veränderungen am Markt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Rücknahme von Waren erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Vorlage des Lieferscheines. Nach Abzug der Rücknahmekosten (15-25%) vergüten wir vom Rechnungsbetrag 90 % bei der Selbstanlieferung frei Haus oder 80 % bei Abholung durch uns.

 

6. Verpackung

Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück. Wir wählen Verpackung, Versandart und Versandweg nach unserem Ermessen aus.

 

7. Zahlungsmodus

Die Zahlung hat zu erfolgen in Bargeld, Scheck-, Bank-, Giro- oder Postgiroüberweisung. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind. Der Skontoabzug bezieht sich nur auf den Nettowarenpreis, nicht auf die Fracht oder Verpackung oder andere Nebenkosten. Rechnungen über Beträge unter 25,- €, sowie für Reparaturen, Dienstleistungen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar. Bei Sonderanfertigungen, Sonder- u. Projektbestellungen ist 2/3 des Gesamtpreises nach Auftragsbestätigung und 1/3 innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, Verzugszinsen bis zu 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Bei Verzug sind alle offen stehenden – auch noch nicht fälligen – Forderungen ohne jeden Abzug sofort zahlbar. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners für Kreditgewährung ein Risiko darstellt, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen innerhalb einer angemessenen Frist zu beanspruchen. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgemäß, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das gleiche gilt, wenn solche Tatsachen hinsichtlich eines Wechselbeteiligten oder Bürgen bekannt werden. Die Kosten der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen trägt der Vertragspartner. Von uns nicht anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche berechtigen den Vertragspartner weder zur Zurückhaltung noch zur Aufrechnung.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde immer vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgte. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Der Besteller versichert, im Vorfeld der Bestellung keinerlei Ansprüche abgetreten zu haben, die den Rechten des Herstellers zuwider laufen könnten. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere Verfügungen, welche die Rechte des Herstellers gefährden sind ausdrücklich ausgeschlossen und verpflichten den Besteller zum Schadensersatz, sollte ein solcher beim Lieferant entstehen. Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab. Sollte die von uns gelieferte Ware weiterverarbeitet werden, so werden wir entsprechend Miteigentümer des durch die Verarbeitung oder Veredelung entstandenen Produktes. Im Falle des Weiterverkaufes der von uns gelieferten Ware, tritt der Besteller hiermit seine Ansprüche gegen den Dritten in Höhe unserer Forderung an uns ab. Der Besteller ist in einem solchen Fall verpflichtet, auf unser Verlagen die diesbezüglichen Rechnungen vorzulegen.

 

9. Gewährleistung

Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Naturgegebene Toleranzen z. B. in Farbe, Stärke, Gewicht, Qualität, Design, Lichtechtheit, Farbechtheit usw. sind unvermeidlich. Muster sind nur als Durchschnittsmuster anzusehen. Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage von uns sämtliche Informationen(Datensicherheitsblatt, Konformitätsbescheinigung usw.) über die von uns gelieferten Waren, insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte. Abweichungen der Ware von ihrer Beschreibung begründen in keinem Fall Ansprüche des Käufers. Allgemein dienen Beschreibungen und Angaben zu den Produkten nur der Spezifizierung und Kennzeichnung der Ware und sind keine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne. Werden die von uns erworbenen Produkte im allgemeinen Einsatz (Freizeit) eingesetzt, muss der Käufer sich vorab bei uns informieren, ob dem Gebrauch hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher Informationen vorliegen. Ggf. werden wir den Abnehmer umfassend über die Eignung der Produkte informieren. Reklamationen, Fehlmengen und erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber binnen 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, unter Angabe der Lieferschein- und Rechnungsnummer. Die Haftung für Gewährleistung bezieht sich nicht auf die normale Abnutzung und den normalen Verschleiß. Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN, EN-Normen oder anderer einschlägiger Normen zulässig und begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung der Ware binnen angemessener Frist. Warenrücksendungen können nur in unserer Originalverpackung akzeptiert werden. War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 25 % des Nettowarenwertes, mindestens aber 45 €, sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird vom Hersteller oder Erzeuger oder Importeur übernommen.

 

10. Schadenersatzpflicht

Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrunde – bestehen gegen uns nur, wenn uns, unserem leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. In diesen Fällen ist unsere Schadenersatzpflicht der Höhe nach auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, bei Verzug und Unmöglichkeit auf höchstens 10 % des Rechnungswertes der Ware, mit deren Lieferung wir uns im Verzug befinden oder deren Lieferung uns unmöglich geworden ist, beschränkt. Eine Haftung für mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen. Diese Bestimmungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

11. Wartungen und Montagen

Sofern eine Montage oder Dienstleistung zum Lieferumfang gehört, wird folgendes vorausgesetzt: Sämtliche Vorarbeiten (Maurer-, Elektro- und sonstige Gewerke) die vom Besteller zu organisieren und zu tragen sind, sind bei Lieferungstermin derart fortgeschritten, dass es bei der Wartung oder Montage zu keiner zeitlichen Verzögerung kommt. Sollten Verzögerungen entstehen, die auf die Tätigkeit der o.g. Vorarbeiter basieren, so ist der Lieferant berechtigt, die Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.

 

12. Urheberrechte

An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben. Sofern wir Gegenstände von unserem Käufer ausgehändigt bekommen, z.B. Zeichnungen, Modelle, Muster oder sonstigen Unterlagen, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände sind wir – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlanden. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.

 

13. elektronische Daten

Der Besteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm getätigten Angaben zu seiner Firma, Person gespeichert werden und mit Hilfe der EDV verarbeitet werden. Die Firma ateb behält sich vor im Einzelfall die Bonität, Identität und/ oder Berechtigung des Bestellers prüfen zu lassen. Es erfolgt ein Hinweis auf § 33 Abs.1 BDSG. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Sollten diese Auskünfte negativer Natur sein, so ist die Firma ateb berechtigt, Abstand von der Abwicklung des Vertrages zu nehmen, bisherige Aufwendungen in guten Glauben auf das Zustandekommen des Vertrages sind dann vom Besteller zu tragen.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Passagen oder Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll insoweit eine angemessene Regelung gelten, die im Wege der Auslegung von den Parteien gewollt gewesen wäre. Insoweit führt diese Unwirksamkeit nur zur Teilunwirksamkeit von einzelnen Passagen oder Bestimmungen, jedoch nicht zur gesamten Unwirksamkeit dieser Bestimmungen.

 

15. Außerordentliche Kündigung

Die Kenntnis von der Insolvenz des Bestellers rechtfertigt den Lieferanten zur außerordentlichen Kündigung. Die bereits gelieferte Ware fällt nicht in die Insolvenzmasse, da die Lieferantin zum Zeitpunkt der Lieferung keine Kenntnis von der mangelnden Liquidität hatte. Soweit noch keine Zahlung auf die Ware geleistet wurde, ist der Lieferant berechtigt, die Ware abzuholen.

 

16. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängende Streitigkeiten ist der Firmensitz und der dazugehörige Gerichtsbezirk. Dem Lieferanten steht es allerdings frei, die jeweilige Klage gegen den Besteller auch am Wohnsitz oder Firmensitz des Bestellers zu erheben.